Inhalt
Zugangsvoraussetzungen
- Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
Sprachkenntnisse: Nach der Studienqualifikationssatzung gelten folgende sprachliche Voraussetzungen, die bei der Einschreibung nachgewiesen werden müssen: ausreichende Englischkenntnisse auf dem Niveau B1
- Der Nachweis ist durch ein Schulabschlusszeugnis oder durch vergleichbare Zertifikate zu führen.
- Bei Rückfragen zu den geforderten Sprachkenntnissen wenden Sie sich bitte an die jeweilige Studienfachberatung.