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Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Informationen für ausländische Fachkräfte und Unternehmen



Am 1. März 2020 ist das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz für Deutschland in Kraft getreten, um denjenigen Arbeitnehmern aus nicht EU-Ländern den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt zu erleichtern, die von den Unternehmen aufgrund des Fachkräftemangels dringend benötigt werden. Zielgruppe sind hierbei Hochschulabsolventen sowie Fachkräfte mit einer qualifizierten Berufsausbildung. Arbeitgeber haben nun zudem die Möglichkeit, das Anerkennungs- und Visaverfahren über ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren zu verkürzen.

Zu den wichtigsten Neuerungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes gehören:

  • ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst,
  • der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag,
  • der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung,
  • die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung: deutsche Sprachkenntnisse und Lebensunterhaltssicherung),
  • bei Vorliegen eines geprüften ausländischen Abschlusses verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen, Verfahrensvereinfachungen durch eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.
  • der Arbeitsmarktzugang für IT-Fachkräfte mit ausgeprägter berufspraktischer Erfahrung ohne formalen Abschluss.
  • beschleunigte Verfahren für Fachkräfte.

Quelle: Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Hilfe bei der Anerkennung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen gibt es in Schleswig-Holstein je nach Region durch das Beratungsangebot des IQ Netzwerkes Schleswig-Holstein oder durch die Agentur für Arbeit.
Wenn zur vollständigen Anerkennung einer Berufsqualifikation noch Qualifikationen fehlen, kann eine Anpassungsqualifizierung erforderlich sein. Passende Weiterbildungen, die Ihnen den Weg zur Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation ebnen können, finden Sie bei uns im Kursportal Schleswig-Holstein.
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Weiterführende Informationen:


Infomationsseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fragen und Antworten des BMI zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Informationsseite des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Das Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland (mehrsprachig)

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in der Wikipedia

Information: erstellt am 08.03.21, zuletzt geändert am 25.09.23
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