Inhalt
Die Staatlich geprüfte Technikerin (FS) und der Staatlich geprüfte Techniker (FS) sind befähigt, technische und betriebswirtschaftliche Problemstellungen, insbesondere auch aufgrund ihrer beruflichen Erfahrung, selbständig zu erfassen, zu analysieren, zu strukturieren, zu beurteilen und konzeptionell weiterzuentwickeln. Sie können die sich daraus ergebenden Aufgabenstellungen planerisch bearbeiten und unter wechselnden Situationen eigenverantwortlich lösen.
Die Staatlich geprüfte Technikerin (FS), der Staatlich geprüfte Techniker (FS) erlangen ihre berufliche Befähigung nach einer viersemestrigen Vollzeitaufstiegsfortbildung (mindestens 2400 Stunden, die auch in Teilzeitform durchführbar sind). Voraussetzung ist außer einer beruflichen Erstausbildung vertiefte berufliche Erfahrung.
Aufgabenbereiche: Bauanträge, Ausschreibungen und Kalkulationen erstellen; Bauleistungen vorbereiten, ausführen und abrechnen
In dieser Fachrichtung bereiten wir Sie darauf vor, als mittlere Führungskraft im Hochbau zu arbeiten. Dazu gehört es, bautechnische Aufgaben zu lösen, Bauteile konstruktiv zu erarbeiten, Bauobjekte zur erfolgreichen Fertigstellung zu führen, Aufgaben eines Bauleiters zu übernehmen, mit Menschen unterschiedlicher Berufsgruppen umzugehen und sie zu koordinieren.
Als Bautechniker können Sie sowohl bei Architekten, Bauingenieuren, Bauunternehmern und Baugesellschaften als auch bei Behörden arbeiten.
Um die vielfältigen Aufgaben lösen zu können, benötigen Sie ein gutes räumliches Vorstellungsvermögen sowie Kenntnisse der Bauphysik und Fertigkeiten in der Erstellung von Bauzeichnungen und Konstruktionsdetails. Zudem müssen Sie Bescheid wissen über Gewinnung, Beschaffenheit und Eigenschaften von Baustoffen sowie Funktion und Beanspruchungsgrenzen von Konstruktionsteilen und deren zweckmäßige Verwendung.
Voraussetzungen für die Aufnahme in die Fachschule für Technik:
- der Realschulabschluss
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der -Berufsschule und eine für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägige Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr oder eine einschlägige berufliche Tätigkeit von mindestens fünf Jahren
Unterrichtszeiten
- Während der 4-jährigen Ausbildung in Teilzeitform sind die Unterrichtszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 18:00 Uhr bis 21:15 Uhr und alle 14 Tage Samstag 08:00 Uhr bis 13:15 Uhr.
Die Ausbildung umfasst mindestens 2.400 Unterrichtsstunden. In ergänzenden Seminaren können die Techniker weitere Zusatzqualifikationen erwerben. Im Rahmen der Technikerausbildung wird darüber hinaus in Kiel die Fachhochschulreife erworben.