Inhalt
Wer kann teilnehmen?
Personalvertretungsmitglieder, Personalverantwortliche, Gleichstellungsbeauftragte, gewerkschaftliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, interessierte und betroffene Tarifbeschäftigte sowie Beamtinnen und Beamte, die sich ergänzende Kenntnisse im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht aneignen möchten.
Was ist das Ziel?
Verschiedene Situationen, die während eines Beschäftigungsverhältnisses auftreten können, werden sowohl aus arbeits- bzw. tarifrechtlicher als auch aus beamtenrechtlicher Sicht betrachtet. Dies geschieht aufbauend bzw. ergänzend zu den Grundseminaren, teilweise unter Heranziehung grundsätzlicher Rechtsprechung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer können Rechte und Pflichten beurteilen sowie bezüglich der Statusgruppen unterscheiden.
Was wird vermittelt?
- Folgen von Pflichtverletzungen
- Abmahnungen und Kündigungen bzw. Disziplinarmaßnahmen
- Rund um Krankheit
- Arbeitsunfähigkeit und deren Bescheinigung
- Feststellung der Dienstunfähigkeit: Verfahren und Folgen
- Familienbezogene Ansprüche
- Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld
- Freistellungen bei Pflegefällen und erkrankten Kindern
- Arbeitszeit – Flexibilität und Grenzen
- Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit: was ist zu beachten?
- Fragen zu Mehrarbeit, Überstunden, Pausen und Ruhezeiten
- Fragen zu Urlaub, Sonderurlaub und Arbeitsbefreiung
- Umgang mit Ansprüchen - Ausschlussfrist und Verjährung
- Nebentätigkeit
- Meinungsfreiheit und Optik: Persönlichkeitsrechte vs. Treuepflicht
Leistungen: Schulung, Arbeitsmaterial und Verpflegung
Freistellung: für Personalvertretungen gemäß § 37 (2) MBG SH
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht