Inhalt
Für Mediziner zum Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" gemäß Anlage 2.1 der Richtlinie „Arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen durch ermächtigte Ärzte“ im Sinne der Strahlenschutzverordnung und der Röntgenverordnung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines Grundkurses.
Kursdauer: 6 Tage (48 Stunden einschl. Übungen und Prüfung)
Beginn: 10.00 Uhr (am ersten Tag)
Ende: ca. 12.30 Uhr (am letzten Tag)
Fortbildungspunkte: 45 Punkte
Themen:
- Strahlenschutzvorschriften
- Anwendungen ionisierend. Strahlen i. Medizin und Technik
- Ermittlung, Bewertung v. Personen-, Körperdosis
- Kontamination, Inkorporationsanalyse
- strahlenbiologisches Wirkungen und Indikatoren
- med. Maßnahmen b. Unfällen, Strahlenkrankheiten, Behandlung
- arbeitsmedizinische Untersuchungen, Begutachtung v. Strahlenschäden
- Rechenübung zum Strahlenschutz
- Arbeitsplatzbesichtigungen: Kernkraftwerk, Werft (zerstörungsfreie Prüfung), Radiologische Klinik (Röntgen, Strahlentherapie, Nuklearmedizin), Isotopenlabor
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht