Inhalt
Für Medizinphysiker und besonders ausgebildete sonstige Personen zum Erwerb der "Fachkunde im Strahlenschutz" im Sinne der StrlSchV und RöV gemäß der Anlage A3 Ziff. 2.2 der Richtlinie „Strahlenschutz in der Medizin“ vom 17. Oktober 2011 und den Anlagen 4 und 5 der Richtlinie „Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz in der Medizin und Zahnmedizin“ vom 22.12.2005. Voraussetzung für die Teilnahme ist der Besuch eines Grundkurses.
Kursdauer: 6 Tage (48 Stunden einschl. Übungen und Prüfung)
Beginn: 10.00 Uhr (am ersten Tag)
Ende: ca. 16.30 Uhr (am letzten Tag)
Themen:
- Stellung und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
- Strahlenschutz beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
- physikalische Eigenschaften von Radionukliden, Herstellung von Radionukliden und radioaktiven Arzneimitteln
- Strahlenschutz bei Strahlenbehandlungen
- physikalische Prinzipien, techn. Ausstattung und Kontrolle von Bestrahlungsanlagen, insbesondere von Beschleunigern
- strahlenbiologische Grundlagen
- Qualitätssicherung
- baulicher Strahlenschutz
- Strahlenschutz bei Therapiesimulatoren und bildgebenden Verfahren bei der Bestrahlungsplanung
- physikalische Prinzipien und techn. Ausstattung
- Konstanzprüfung
- Stör- und Unfälle
- spezielle Rechtsvorschriften
- Regeln der Technik
- Zertifikat
- Beauftragte und Fachkunde im Strahlenschutz (in der Medizin nach StrlSchV §48)
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht