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Aushilfen und Minijobs

Bildungsinstitut des steuerberatenden Berufs e.V., Willy-Brandt-Ufer 10, 24143 Kiel

Inhalt

Zum 1. Oktober 2022 hat der Gesetzgeber sich intensiv mit der Geringfügigkeit beschäftigt. Die Anhebung auf 520 € war dabei sicher noch der einfachste Punkt. Zum 16. August 2022 haben die SV-Träger ihre Geringfügigkeits-Richtlinie überarbeitet – und dabei auch schon Stellung zu den Änderungen ab Oktober genommen. Auf mittlerweile 165 Seiten stellt uns die Verwaltung damit ihre Sicht dar, wie Arbeitgeber in der Praxis die Minijobber und kurzfristig Beschäftigten im Lohn korrekt abrechnen sollen.

In diesem Seminar bekommen Sie das Wesentliche daraus für die Lohnabrechnung komprimiert mit vielen Beispielen dargestellt. Sie werden genug Gelegenheit dabei bekommen auch alle Ihre Fragen zu diesem Themenkomplex loszuwerden. So sparen Sie sich viel Zeit, die Sie sonst mit Eigenrecherche verbringen würden. Sie können sich so stärker auf die vielen anderen wichtigen Punkte Ihres Arbeitsalltags konzentrieren.

Worum geht es?

1. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der Minijobber?
a. Welche Entgelte müssen berücksichtigt werden?
b. Welche Erleichterungen gibt es hinsichtlich der Entgeltprognosen?
c. Wie sieht es mit Beschäftigungen in Teilmonaten aus?
d. Wie werden Arbeitszeitkonten nach MiLoG bei Minijobbern abgerechnet?
e. Wie werden Minijobs mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
f. Welche Folge hat der Verzicht auf die RV-Freiheit bzw. der Befreiungsantrag hinsichtlich der RV-Pflicht?
g. Was geschieht, wenn erst im Nachhinein weitere Beschäftigungen bekannt werden?
h. Welche Minijobs werden rentenversicherungspflichtig abgerechnet?
i. Wer kann sich von dieser RV-Pflicht befreien lassen?

2. Wie erfolgt die sv-rechtliche Beurteilung der kurzfristig Beschäftigten?
a. Welche Befristungsvorschriften sind zu beachten?
b. Welches Übergangsrecht war in den Jahren 2020 und 2021 relevant??
c. Wie kann die Befristung optimal gestaltet werden?
d. Wozu dienen Rahmenarbeitsverträge und wie wichtig sind sie?
e. Wie werden kurzfristige Beschäftigungen mit weiteren Beschäftigungen zusammengerechnet?
f. Wann ist von Berufsmäßigkeit auszugehen?
g. Wann ist Berufsmäßigkeit überhaupt prüfungsrelevant?

3. Was geschieht, wenn die Geringfügigkeitsgrenzen überschritten werden?
a. 520 € im Monat werden überschritten
b. 6.240 € im Jahr werden überschritten

4. Für welchen Mitarbeiter sind die Pauschalbeiträge zu zahlen?

5. Wie werden Minijobber und kurzfristig Beschäftigte zur SV gemeldet?

6. Welche Entgeltunterlagen werden benötigt?
a. Wie sieht es mit Arbeitsverträgen und Arbeitszeitnachweisen aus?

7. Wann darf die pauschale Lohnsteuer abgeführt werden?

8. Welche arbeitsrechtlichen Ansprüche müssen hinsichtlich der Aushilfen beachtet werden?
a. Wie werden Urlaubsansprüche bei Minijobbern ermittelt?
b. Und was passiert bei nicht gewährten Urlaubsansprüchen?

Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
29.08.23
Di.
09:00 - 16:00 Uhr
1 Tag GanztägigP Präsenzunterricht 411
Verbandsmitglieder: 273,70 EUR
 Justus-v.-Liebig-Str. 2-4
24537 Neumünster

Holstenhallen Congress Center (HCC)

zur Anmeldung

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