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Abschluss: Rechtswissenschaft (Staatsexamen)

Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Christian-Albrechts-Platz 4, 24118 Kiel

Inhalt

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät ist eine der vier Gründungsfakultäten der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Sie entstand im Jahre 1665, als Herzog Christian Albrecht von Schleswig-Holstein-Gottorf nach Ende des dreißigjährigen Krieges die Kieler Universität ins Leben rief.

Nach einer wechselhaften Entwicklung der Universität im 18. und 19. Jahrhundert brachten die Anfangsjahre des 20. Jahrhunderts und insbesondere die Zeit der Weimarer Republik gerade der Rechtswissenschaftlichen Fakultät höchstes Ansehen: Gustav Radbruch und Walter Jellinek lehrten in Kiel, ebenso die Völkerrechtler Theodor Niemeyer und Walther Schücking. 1914 wurde das später nach letzterem benannte Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht als erste deutsche Universitätseinrichtung dieser Art gegründet.

Unrühmlich war die Rolle der Fakultät zur Zeit des Nationalsozialismus. Durch eine entsprechende Berufungspolitik wurde die Fakultät vorübergehend zum geistigen Zentrum der nationalsozialistischen Perversion des Rechts (sog. Kieler Schule). Nach Kriegsende nahm die Fakultät ihre Arbeit wieder auf.
Heute sieht die Rechtswissenschaftliche Fakultät ihre Hauptaufgabe in der Ausbildung des juristischen Nachwuchses für die Gesellschaft. Mit knapp 2.000 Studierenden ist der Studiengang Rechtswissenschaften der mit Abstand größte Studiengang an der CAU. Forschung und Lehre werden von 20 Professorinnen und Professoren getragen. Die Fakultät hat acht Institute gebildet.

Gegenstand des Studiums:
Die Rechtswissenschaft hat die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem geltenden Recht, seine systematische und begriffliche Durchdringung und Auslegung sowie die Beschäftigung mit seiner Geschichte und seinem Verhältnis zu anderen Lebensbereichen wie Politik, Gesellschaft und Philosophie zum Gegenstand.
Dabei bewegt sich der Jurist gleichzeitig in den häufig recht abstrakt-formalen Denkweisen der normativen Rechtsordnung und in den ständig wechselnden Sachverhalten des konkreten Lebens. Die Ausbildung gliedert sich in ein mit der Ersten Prüfung (Referendarexamen) abschließendes Studium (siehe im Folgenden) und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (Assessorexamen) abgeschlossen wird.

Zugangsvoraussetzungen:

  • Grundsätzlich allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife.
Abschluss
STAATSEXAMEN (Studium) i
Unterrichtsart
Präsenzunterricht

Termine

Für dieses Angebot ist momentan eine Zeit bzw. Ort bekannt:

ZeitenDauerArtPreisOrtBemerkungen
01.10.24 - 31.03.28Beginnt jährlich
Mo., Di., Mi., Do. und Fr.
dauerhaftes Angebot
3 Jahre P Präsenzunterricht kostenlos Christian-Albrechts-Platz 4
24118 Kiel

Beginn nur zum Wintersemester. Dauer: 9 Semester.
zur Anmeldung

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