Inhalt
Zugang:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom/Master) der Psychologie, der Pädagogik, der Sozialpädagogik entsprechend § 5 des PsychThG
- vor Beginn der Ausbildung in der Regel mindestens 1,5-jährige Tätigkeit im zur Zulassung berechtigenden Grundberuf
- persönliche Eignung (befindet der Ausbildungsausschuss nach drei Bewerbungsgesprächen bei drei Lehranalytikern des Instituts)
Zielgruppe: Diplom-Psychologen/-Psychologinnen, Diplom-Pädagogen/-Pädagoginnen
Ausbildungsgang KJP PA, Ausbildungsgang IV
- Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit vertiefter Ausbildung in psychoanalytisch begründeten Psychotherapieverfahren (analytische und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie)
Ausbildungsgang KJP PT, Ausbildungsgang V
- Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mit vertiefter Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie
Informationen zur Approbation als Kinder- und Jugendlichentherapeut/in:
Die Ausbildung umfasst das vollständige Absolvieren aller in den Ausbildungsrichtlinien und Ausbildungsplänen der Ausbildungsstätte festgelegten Inhalte. Bei vollständiger Absolvierung der Ausbildung sind die erforderlichen fachlichen Kriterien zur Anmeldung zur staatlichen Prüfung nach § 5 PsychThG und nach den §§ 7-18 PsychTh-APrV erfüllt. Die weitere Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab. Bei Nichtbestehen der staatlichen Prüfung treten die gesetzlichen Bestimmungen nach §12 PsychTh-APrV in Kraft.
Die Termine der schriftlichen und mündlichen Prüfungen gibt das zuständige Sozialministerium Schleswig-Holstein vor.
- Abschluss
- Therapeut/in - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (PrüfO vom 18.05.16) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht