Inhalt
Aufnahmebedingungen
- Erweitertes Führungszeugnis nicht älter als 3 Monate
- Ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
- Erster allgemeinbildender Schulabschluss oder Mittlerer Schulabschluss
- Impfdokumentation über ausreichenden Impfschutz gegen Masern
Dauer und Abschluss
Die Ausbildung dauert zwei Jahre. Nach Bestehen der staatlichen Abschlussprüfung erhält man die Zuerkennung der Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Pflegeassistentin“/ „Staatlich geprüfter Pflegeassistent“
Mit dem Berufsabschlusszeugnis wird gleichzeitig bescheinigt, dass die Qualifikation gemäß den Richtlinien nach §53c SGB XI als zusätzliche Betreuungskraft in stationären Pflegeeinrichtungen erworben wurde.
Zusatzabschlüsse
- Mittlerer Schulabschluss möglich, wenn
- bei Eintritt mit dem Ersten allgemeinbildenden oder einem gleichwertigen Schulabschluss
- der Gesamtnotendurchschnitt im Abschlusszeugnis mindestens 3,0 beträgt und
- mindestens 5 Jahre Englischunterricht mit der Abschlussnote „ausreichend“ oder ein Fremdsprachenzertifikat in Englisch B 1 nachgewiesen werden kann.
- Fachhochschulreife (inklusive der berufsbezogenen Voraussetzungen) möglich, wenn
- bei Eintritt mit dem Mittleren Schulabschluss
- die Zusatzprüfungen in den Fächern Mathematik und Englisch insgesamt mit „ausreichend“ bestanden wurden.
Ziel:
Pflegeassistentin bzw. Pflegeassistenten können innerhalb von
> stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen,
> Krankenhäusern,
> Rehabilitationseinrichtungen und
> besonderen Wohngruppen
in der Versorgung, Betreuung und Pflege mitwirken und in Teilbereichen selbstständig arbeiten.
Kosten und Förderung
Es besteht Schulgeldfreiheit. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt, allerdings können Kosten für einige Arbeitsmaterialien, Arbeitskleidung und Schulveranstaltungen entstehen. Eine Kopierkostenbeteiligung in Höhe von 10 € pro Schuljahr wird erhoben. Die erforderliche Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetzes wird im Verlauf des Bildungsganges vorgenommen und ist kostenfrei.