Inhalt
Wer kann teilnehmen?
Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der kommunalen Personalräte. Die Teilnahmemöglichkeit besteht unabhängig von der gewerkschaftlichen Anbindung.
Was ist das Ziel?
Nach § 37 Abs. 3 des Schleswig-Holsteinischen Mitbestimmungsgesetzes haben Personalratsvorsitzende sowie ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter Anspruch auf Teilnahme an einer von einer Gewerkschaft einberufenen Konferenz der Personalräte. Die komba gewerkschaft schleswig-holstein lädt zu einer solchen Konferenz ein. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden über aktuelle Entwicklungen informiert, außerdem wird ein Erfahrungsaustausch zur praktischen Personalratsarbeit geboten.
Was wird vermittelt?
- Überblick zu aktuellen Entwicklungen im Beamten- und Tarifbereich
- Informationen und Tipps zur Unterstützung der Personalratsarbeit
- Entwicklungen und Perspektiven im Personalvertretungsrecht
- Auszug aus aktueller Rechtsprechung, Auswirkungen auf die Praxis
- Erörterung eingebrachter Praxisfragen zur Personalratsarbeit
Leistungen:
Schulung, Arbeitsmaterial und Verpflegung
Hinweis:
Besondere Fragestellungen aus der Personalratsarbeit, die im Zuge der Personalrätekonferenz erörtert werden sollen, können der komba Landesgeschäftsstelle gern bis zu zwei Wochen vor der Veranstaltung zugeleitet werden an: info@komba-sh.de
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht