Inhalt
Die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten ermöglicht nach zwei Jahren den Abschluss als „Staatlich geprüfte Kaufmännische Assistentin“/„Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent“. Dieser ist verbunden mit dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife und der Möglichkeit zum Erwerb des KMK-Fremdsprachenzertifikats. Nach erfolgreichem Schulbesuch und der Absolvierung eines sechsmonatigen kaufmännischen Praktikums, ist die Zulassung zum Fachhochschulstudium möglich. Außerdem berechtigt die Fachhochschulreife zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen Dienstes in der öffentlichen Verwaltung.
Fachrichtung Informationsverarbeitung
Diese Fachrichtung hat die Aufgabe, gezielt auf neue berufliche Anforderungen des kaufmännisch-verwaltenden Bereichs vorzubereiten, die sich aus dem zunehmenden Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung ergeben. Der Schwerpunkt wird hier auf die Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Umgang mit kaufmännischer Standardsoftware und auf Präsentationstechniken gelegt.
Voraussetzungen:
In die Berufsfachschule für Kaufmännische Assistentinnen und Assistenten kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss, die Versetzung in die Jahrgangsstufe 11 eines Gymnasiums oder eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung erreicht hat. Gleichwertig sind z.B. das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule oder einer Berufsaufbauschule.
- Abschluss
- Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht)
Assistent/in - Kaufmännische/r Assistent/in für Informationsverarbeitung [staatlich geprüft] (Ausbildung, Berufsfachschule, PrüfO Landesrecht) i - Förderungsart
- BAföG (Ausbildung/Schule) i
- Unterrichtsart
- Präsenzunterricht