Inhalt
Das Grundsatzurteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Mai 2019 sieht für alle EU-Mitgliedstaaten eine Dokumentationspflicht zur Arbeitszeitfassung vor. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat auf dieser Grundlage und anhand §3 des Arbeitsschutzgesetzes im September 2022 ebenso entschieden: Arbeitgeber sind verpflichtet, alle Arbeitsstunden ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen und zu dokumentieren. Diese Pflicht gilt bereits jetzt, auch wenn noch keine eindeutigen Regelungen vom Gesetzgebergetroffen wurden. Fachleute gehen davon aus, dass das BAG-Grundsatzurteil insbesondere Auswirkungen auf flexible Arbeitszeitmodelle, wie die Vertrauensarbeits oder mobile Arbeit, haben wird. Verantwortliche in den Betrieben stehen vor der Herausforderung, die Vertrauensarbeitszeit mit Zeiterfassung in Einklang zu bringen und umzusetzen. Im Seminar wird über die aktuellen rechtlichen Entwicklungen bei der Arbeitszeiterfassung informiert. Sie erfahren, was Sie für Ihr Unternehmen bereits jetzt rechtskonform umsetzen müssen und können.
Abschluss: Teilnahmebescheinigung
- Unterrichtsart
- Web-Seminar