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- Bildungsprämie

Mit der Einführung der Bildungsprämie hat die Bundesregierung Anreize geschaffen, um die Bereitschaft zur beruflichen Weiterbildung zu fördern.

Komponente 1:

Erwerbstätige, Selbstständige oder Wiedereinsteigende mit einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden können alle zwei Jahre einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss dabei als Eigenanteil geleistet werden. Voraussetzung ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 20.000 € liegt (bei gemeinsam Veranlagten 40.000 €).

Um einen Prämiengutscheín zu erhalten, muss zunächst ein Beratungsgespräch in ausgewählten Beratungsstellen geführt werden. Dort werden die persönlichen Voraussetzungen, das Weiterbildungsziel und die Anforderungen an die Weiterbildung geklärt. Wenn die Kriterien erfüllt sind, erhalten die Interessenten einen Gutschein, den sie beim Weiterbildungsanbieter abgeben. Die Beratung erfolgt neutral, es wird also keine Werbung für bestimmte Kurse oder Anbieter gemacht.

Da der Prämiengutschein ein Instrument zur Förderung der individuellen beruflichen Weiterbildung ist, werden Kurse zur betrieblichen Weiterbildung oder zur allgemeinen Lebensführung nicht gefördert.


Komponente 2:

Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz (VermBG) eine Entnahme aus dem angesparten Guthaben erlaubt, um Weiterbildung zu finanzieren - auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Arbeitnehmerzulage geht dabei nicht verloren. Hier gelten keine Einkommensgrenzen: Jeder und jede Beschäftigte, der/die ein mit Arbeitnehmersparzulage gefördertes Ansparguthaben hat, kann diese Komponente der Bildungsprämie in Anspruch nehmen. Damit können aufwändigere und oftmals längerfristige Weiterbildungsmaßnahmen leichter finanziert werden. (Quelle Bundesministerium für Bildung und Forschung)


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