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Studierende der Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen können BAföG erhalten. BAföG ist kein Stipendium. Es soll vielmehr das Studium bei unzureichendem Einkommen finanzieren. Entscheidend für die Gewährung von BAföG ist die Höhe des Einkommens (das eigene, das der Eltern oder des Ehepartners). Je nach Höhe des Eigenbeitrags, der zur Studienfinanzierung zumutbar ist, wird BAföG in voller Höhe oder zu Teilen gewährt. BAföG gibt es zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als unverzinstes Darlehen.
Falls ein Studienteil im Ausland absolviert werden soll, kann Auslands-BAföG beantragt werden.
Bundesweite Info-Hotline:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr: 0800 / 223 63 41 (kostenfrei)
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