Über den Anbieter
Fortbildung
Jeder Fahrlehrer ist verpflichtet, mindestens alle 4 Jahre an einer Fortbildung teilzunehmen. Der Fahrlehrer-Verband S-H e.V. führt als anerkannter Ausbildungsträger Fortbildungslehrgänge für seine Mitglieder durch die nach § 33 a Fahrlehrergesetz anerkannt sind.
Kurse für umweltschonendes Autofahren
In Schleswig-Holstein sind z. Z. 15 Mitglieder des Fahrlehrer-Verbandes S-H e.V. als geprüfte und zertifizierte Umwelttrainer nach dem Programm "Fahr und spar mit Sicherheit, Sicher, wirtschaftlich und umweltschonend fahren" tätig.